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Beitragsordnung

 

(1) Diese Beitragsordnung wird aufgrund der Regelungen in § 4(8) der Satzung des Vereins Strays e.V. erstellt.

(2) Der Verein Strays e.V. ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung des Vereins Strays e.V. am 03.06.2023 diese Beitragssatzung beschlossen, wodurch sie in Kraft tritt. Mitgliedern, die nach Inkrafttreten der Beitragsordnung dem Verein beitreten, wird die Beitragsordnung mit der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit auch für diese Mitglieder verbindlich.

(3) Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung durch Beschluss bestimmt. Die Beitragssätze gelten jeweils nach Beendigung des laufenden Geschäftsjahres. Die Mitgliederversammlung des Vereins Strays e.V. hat am 03.06.2023 einen Jahresbeitrag in Höhe von 60 € festgelegt.

(4) Bei sozialen Härtefällen kann eine Beitragsänderung bezüglich der Höhe und/oder der Zahlungsmodalitäten beantragt werden. Der Antrag ist mit entsprechenden Nachweisen an den Vorstand zu richten, der hierüber mit einfacher Mehrheit entscheidet.

(5) Die Beiträge werden als Jahresbeiträge aufgeführt. Mitglieder, die dem Verein neu beitreten, bezahlen im Beitrittsjahr jeweils 1/12 pro Monat ihrer Mitgliedschaft. Der Monat, in dem das Mitglied dem Verein beigetreten ist, wird nicht mitgerechnet.

(6) Die Beiträge werden jeweils jährlich im ersten Monat eines Geschäftsjahres im Voraus erhoben.

(7) Mitglieder, die dem Verein kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, zahlen die Beiträge selbständig bis spätestens zum letzten Tag des ersten Monats eines Geschäftsjahres.

(8) Mitglieder, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.

(9) Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätete oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.

(10) Der Mitgliedsbeitrag deckt keine Kosten (z. B. Eintrittsgelder usw.) für Sonderveranstaltungen des Vereins ab.